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Sozial-und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH

Lesen Sie mehr über das Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH, eine gemeinnützige Einrichtung in Delitzsch, die Menschen mit Behinderungen beschäftigt.

Richard-Wagner-Straße 18A, 04509 Delitzsch

Das Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH, ein Unternehmen aus der Kategorie der gemeinnützigen Einrichtungen, befindet sich in Delitzsch. Die Einrichtung ist eine Gemeinschaftseinrichtung für Menschen mit Behinderungen und beschäftigt sich unter anderem mit der Verarbeitung von Lebensmitteln. Aus diesem Grund gelten bestimmte Auflagen, die bei einem Betreten der Produktionsbereiche beachtet werden müssen. Es ist generell nicht gestattet, die Produktionsbereiche ohne einen Ansprechpartner zu betreten. Um das Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch zu besuchen, müssen Besucher die Besuchs- und Hausordnung des Unternehmens akzeptieren. Am Empfang in der Richard-Wagner-Straße wird den Besuchern mitgeteilt, wer ihr Ansprechpartner und betreuende Person in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist. Für Betreuer und Therapeuten ist es ebenfalls erforderlich, ihr Kommen und Gehen am Empfang zu dokumentieren. Der Empfang informiert den jeweiligen Ansprechpartner. In den Außenstellen des Unternehmens ist der Mitarbeiter des Werkstattladens der Ansprechpartner. Es wird vorausgesetzt, dass Besucher ihre Aufgaben im Unternehmen mit Kompetenz und Sorgfalt erledigen. Sie sind dazu verpflichtet, die Aufträge so auszuführen, dass die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln beachtet werden. Es ist wichtig, jegliche mögliche Beschädigung oder Verschmutzung von Produkten und Verpackungsmaterialien zu vermeiden. Die Mitnahme von Produkten, auch Abfallware, ist nicht gestattet. In den Räumlichkeiten des Unternehmens gilt ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur in den extra ausgewiesenen Bereichen auf dem Gelände der Werkstatt für behinderte Menschen erlaubt. Besucher sollen nur Räume und Gebäudeteile betreten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Arbeitspausen können im Speiseraum oder an den ausgewiesenen Plätzen auf dem Gelände eingelegt werden. Sollte es zu einer möglichen Beschädigung oder Verschmutzung von Produkten und Verpackungsmaterialien kommen, informieren Besucher umgehend ihren Ansprechpartner darüber. Die Mitnahme von Produkten, auch Abfallware, ist nicht gestattet. Besucher, die die Produktionsbereiche 'Verpackung' betreten möchten, müssen einen Kittel tragen. Die Kittel werden für den einmaligen Gebrauch von den Gruppenleitern zur Verfügung gestellt. Für die Bereiche Holzwerkstatt, Elektromontage, Grünland, Druckerei, Näherei und BBB gelten folgende Grundsätze: Besucher sollen zum Produktschutz und zur Produktsicherheit im Bereich Verpackung, Küche und Lager für Lebensmittel beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass Besucher gesund sind. Sollten sie an Durchfallerkrankungen leiden, die durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobacter, Rotaviren, enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien oder andere möglicherweise meldepflichtige Erkrankungen wie Typhus, Paratyphus, Cholera, Virushepatitis A oder E (Leberentzündung) sowie vereiterte Wunden verursacht werden, müssen sie dies ihrem Ansprechpartner im Unternehmen melden. Ebenso sollten sie ihren Ansprechpartner informieren, wenn sie oder Familienmitglieder einen Verdacht auf eine der genannten Infektionen haben. Der Zugang zum Verpackungsbereich und/oder zu Lagerstellen mit Lebensmitteln ist erst nach einer dokumentierten Unterweisung gestattet. Diese Unterweisung wird im Besucherbuch am Empfang oder im Außenlager in der Heinrich-Rudolf-Hertz-Straße dokumentiert. Um das Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch zu besuchen, müssen Besucher sich vor ihrem geplanten Besuch anmelden und ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen. Dies gilt auch für Besucher, die einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung (älter als 14 Tage) oder eine Genesung von COVID-19 (Erkrankung darf nicht weniger als 6 Monate zurückliegen) haben. In Ausnahmefällen und in Absprache mit der Wohnstättenleitung kann ein Schnelltest auch von der Einrichtung durchgeführt werden. Bei Besuchen mit mehr als einer Person gelten die aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung. Derzeit gibt es bestimmte Besuchszeiten, die eingehalten werden müssen, es sei denn, es wurde eine Ausnahme mit der Leitung der Wohnform vereinbart.

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