Loberaue Agrar GmbH

Die Loberaue Agrar GmbH ist ein Landwirtschaftsbetrieb in Rackwitz, der auch eine Biogasanlage betreibt. Sie produzieren Biomethan und flüssigen Dünger und legen großen Wert auf Umweltschutz- und Sicherheitsmanagement.

Eilenburger Str. 14, 04519 Rackwitz

Die Loberaue Agrar GmbH ist ein Landwirtschaftsbetrieb in Rackwitz, der sich auf den Anbau von Winterweizen, Wintergerste, Triticale, Zuckerrüben, Körnermais und Erbsen für die Nahrungsmittel- oder Futtermittelproduktion spezialisiert hat. Das Unternehmen betreibt auch eine Biogasanlage, die 2013 in Betrieb genommen wurde. Die Biogasanlage verwendet nachwachsende Rohstoffe wie Silomais, Triticale (Ganzpflanze), Gerste (Ganzpflanze), Luzerne und Gras, die in Mischung in den Fermentern der Biogasanlage zu Biogas vergoren werden. Das erzeugte Biogas wird durch ein technisches Verfahren auf Erdgasqualität aufbereitet und als Biomethan durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH in das Erdgasnetz eingespeist. Jährlich werden rd. 60 Mio. kwh Biomethan erzeugt, was ausreichend ist, um 6.000 Haushalte mit Strom und zusätzlich 2.000 Haushalte mit Wärme zu versorgen. Das Gärrestsubstrat ist ein wertvoller, flüssiger, organischer Dünger, der auf den landwirtschaftlichen Flächen des Unternehmens nach Bedarf und der guten landwirtschaftlichen Praxis ausgebracht wird. Damit steht den Pflanzen wieder die Nährstoffe zur Verfügung, die sie brauchen. Der Nährstoffkreislauf des Unternehmens ist geschlossen. Die Loberaue Agrar GmbH legt großen Wert auf Umweltschutz- und Sicherheitsmanagement. Mit der Inbetriebnahme der Biogasanlage wurde ein Sicherheitsmanagementsystem nach der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfallverordnung) eingeführt. Es werden im Rahmen dieses Systems ständig Verbesserungen der Prozesse und Verfahren geprüft. Ein Hauptziel ist dabei immer die Minimierung der Umweltauswirkungen sowie die Steigerung der Anlagensicherheit. Die Biogasanlage der Loberaue Agrar GmbH unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. weiteren Verordnungen und gesetzlichen Regelungen. Die Biogasanlage bildet einen Betriebsbereich gemäß §3 (5a) BImSchG und ist gleichzeitig eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß §4 BImSchG. Von den nach der 12. BImSchV (Störfallverordnung) relevanten gefährlichen Stoffen befindet sich in relevanten Mengen Biogas im Betriebsbereich, welches der Ziff. 1.2.2, Anhang 1 der 12. BImSchV zugeordnet werden kann. Es handelt sich dabei um ein entzündbares Gas der Gefahrenkategorie P2 – Entzündbare Gase. Weitere, in der 12. BImSchV genannte Stoffe, wie z.B. Kühlmittel, Motorenöle, Dieselkraftstoff liegen nur in geringen Mengen unterhalb der 2% Relevanzschwelle vor.

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