HAGER Rechtsanwälte PartG mbB

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen HAGER Rechtsanwälte PartG mbB, eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig.

Floßpl. 4, 04107 Leipzig

Die HAGER Rechtsanwälte PartG mbB ist eine renommierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Leipzig. Das Unternehmen unterstützt seit 2005 die Elternhilfe krebskranker Kinder gGmbH, den KFC Leipzig e.V. und die Kindervereinigung Leipzig e.V. Darüber hinaus engagieren sie sich für das Projekt "KiPPE - Die Leipziger Straßenzeitung". Die HAGER Rechtsanwälte PartG mbB hat außerdem interne Prozesse optimiert, indem sie eine DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente eingeführt hat. Das Unternehmen bietet auch Referendaren die Möglichkeit, ihre Anwalts- oder Wahlstation bei ihnen zu absolvieren. Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen an Herrn Rechtsanwalt Falk Zirnstein senden. Wenn Sie die deutsche Sprache sicher beherrschen, Interesse an einer anspruchsvollen Tätigkeit haben und gerne im Team arbeiten, freut sich das Unternehmen auf Ihre Bewerbung. Richten Sie diese mit den üblichen Unterlagen an Herrn Rechtsanwalt Mirko Zebisch. Die HAGER Rechtsanwälte PartG mbB wird von Rechtsanwalt Tino Köllmann unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Website. Die Kanzlei ist in einem historischen Gebäude am Floßplatz in Leipzig ansässig. Das Gebäude wurde im Jahr 2001 vollständig saniert und beherbergt nun die Kanzlei. Die im Foyer erhaltene Kranbrücke mit Laufkatze ist besonders bemerkenswert. Das Unternehmen engagiert sich auch außerhalb der Arbeitswelt. Rechtsanwalt Tino Köllmann ist Mitglied des Stiftungsrats der ZFB Stiftung für historische Bücher und Dokumente Leipzig. Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei die Elternhilfe krebskranker Kinder gGmbH bei der Organisation und Durchführung des Gewandhauskonzerts der Leipziger Philharmoniker im Gewandhaus. Zudem informiert die Kanzlei auf ihrer Website über Veranstaltungen, Seminare und Galerien. Das Unternehmen ist dafür bekannt, Vorträge und Seminare im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht anzubieten. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 27.01.2022 betont, dass die Grundlage eines Urteils nur die Ergebnisse der gerichtlichen Ermittlungen sein dürfen, welche den Parteien zugänglich gemacht wurden und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben haben. Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffene Partei die Gelegenheit hat, mögliche Gegenbeweise vorzulegen.

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